Das Recht, Animes im Internet öffentlich anzubieten – als Download oder Stream, gegen Entgelt oder kostenfrei - haben grundsätzlich nur Unternehmen, die den betreffenden Anime produziert haben oder Unternehmen, die dieses Nutzungsrecht durch einen Lizenzvertrag erworben haben.
Für das Urheberrecht an Animes im Internet gilt deshalb eine einfache Regel:
Keine Privatperson hat das Recht, Animes im Internet zu veröffentlichen. Wenn Privatpersonen Animes auf öffentlich zugänglichen Webseiten uploaden oder in Peer-to-Peer-Netzwerken up- und downloaden, verletzen sie in jedem Fall das Urheberrecht, handeln also eindeutig illegal.